Je nach Bedarf erhältst du für dein Kind Pflegegeld in einer von 7 Stufen!
Die Feststellung des Pflegebedarf erfolgt durch einen Amtsarzt der in der Regel nach Hause kommt! Den Antrag auf Pflegegeld solltest du jedoch bereits dann stellen wenn eine Entlassung angebahnt wird! Den Antrag stellst du bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt!
Bist du bei AUVA, BVA, SVA, SVB oder VAEB versichert gehe bitte auf www.help.gv.at und hole dir dort das Antragsformular! Alle anderen können nachstehendes Formular verwenden!
Die Höhe des Pflegegeldes ist in 7 Stufen gegliedert! Hier ein Überblick:
1.1.2023
Tag und Nachtbetreuung und dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig!
keine zielgerechte Bewegung der 4 Extremitäten, Tracheotomie, Beatmung,Intensivbetreuung
Befindet sich dein Kind in stationärer Behandlung wird ab dem 2. Tag das Pflegegeld gekürzt, da es ja vom Krankenhauspersonal betreut wird! Bist du mit deinem Kind in einem Mutter-Kind-Zimmer mitaufgenommen, um die Betreeung zu übernehmen, musst du nach dem Krankenhausaufenthalt eine Kopie beider Aufenthaltsbestätigungen an die PVA senden, andernfalls werden die Tage vom Pflegegeld abgezogen!
Befindet sich dein Kind auf Intensivstation und du bist überwiegend anwesend, um bei der Pflege zu helfen, bitte den Arzt im Entlassungsbrief einen Vermerk zu schreiben, dass du anwesend warst und schicke eine Kopie dessen an die PVA!
Bekommst du schon Pflegegeld für dein Kind und es wurde erst jetzt ein Tracheostoma angelegt oder dein Kind wächst und wird schwerer zu betreuen kannst du jederzeit mit obigen Formular um Erhöhung ansuchen!